EU-Produktsicherheit (GPSR)
Warum diese Seite existiert
Nach der EU-Produktsicherheitsverordnung müssen Produkte für EU-Verbraucher einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU benennen und die erforderlichen Sicherheitsinformationen tragen. Wir bündeln das hier.
Verantwortliche Person in der EU
Benennung eines EU-Bevollmächtigten läuft — Name, Anschrift und Kontakt-E-Mail nach Artikel 16 GPSR werden hier und im Footer vor dem ersten EU-Versand veröffentlicht.
Der Sitz des Verkäufers liegt in China; der oben genannte EU-Wirtschaftsakteur ist Ansprechpartner für Marktaufsichtsbehörden.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Traglasten pro Boden dürfen nicht überschritten werden. Wandartikel müssen in tragfähigem Untergrund befestigt werden. Werkzeuge sind nur für Handbetrieb bestimmt. Unter Fahrzeugen, die nur von einem Wagenheber gehalten werden, darf niemals gearbeitet werden.